Wir bieten unsere Maklerdienste auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bitte lesen Sie diese sorgfältig.
1. Maklervertrag
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden, zusammen mit der Angebotsbeschreibung, Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen zwischen mkm Immobilien (Makler) und dem Angebotsempfänger.
2. Angebot
Der Makler ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem berechtigten Dritten befugt worden, das Objekt zu den im Angebot genannten Bedingungen anzubieten. Es ist Aufgabe des Maklers, das von dem Verkäufer angebotene Objekt einem Kreis von Interessenten vorzustellen und dem Auftraggeber einen Interessenten nachzuweisen und einen Kauf- oder Mietvertrag zu vermitteln. Die im Angebot gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters. Der Makler hat sich um richtige und vollständige Information bemüht, kann jedoch nicht für die Angaben des Verkäufers bzw. Vermieters haften. War das Angebot dem Interessenten schon bekannt, so ist dies dem Makler unverzüglich schriftlich, unter Angabe des Namens des Voranbieters und des Datums des Vorangebots, mitzuteilen, andernfalls gilt das Angebot des Maklers im Falle eines Vertragsabschlusses, zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung an den Makler. Das Angebot ist nur für den im Anschreiben benannten Adressaten bestimmt. Es ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht ohne Zustimmung des Maklers zugänglich gemacht werden. Der Makler ist berechtigt Schadensersatzansprüche gegenüber dem Angebotsempfänger geltend zu machen, sofern ihm durch den Bruch der Vertraulichkeit ein Schaden entstanden ist.
3. Provision
Sofern keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Tag des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Der Interessent hat dem Makler, für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages, Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 3,57 % des Kaufpreises, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf, 2,38 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von Wohnraum und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Der Makler ist berechtigt für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein.
4. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines notariellen Kauf- oder Mietvertrages gleichwertig, ist auch ein anderer als der angebotene Vertrag, sofern dieser inhaltlich identisch ist mit dem ursprünglich angebotenen Vertrag. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art, schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Dasselbe gilt, wenn der tatsächlich geschlossene notarielle Kauf- oder Mietvertrag inhaltlich vom Angebot abweicht, aber wirtschaftlich den gleichen Erfolg erzielt oder ein notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag über ein anderes, ebenfalls dem Verkäufer bzw. Vermieter gehörendes, Objekt zustande kommt, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des entsprechenden Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Benennung des Vertragspartners ermöglicht hat.
5. Dritte Parteien
Der Provisionsanspruch des Maklers wird auch dann fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag bzw. Mietvertrag mit einer anderen Partei als dem Angebotsempfänger zustande kommt, die mit letzterem jedoch in einem besonders engen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer bzw. Vermieter des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Angebots auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
6. Vertragsabschluss
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Termin für die notarielle Beurkundung oder Mietvertragsunterzeichnung und auf eine Ausfertigung der notariellen Kaufurkunde oder des Mietvertrages.
7. Haftung
Die Angebote des Maklers sind freibleibend. Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben dem Objektanbieter ausdrücklich vorbehalten, sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers oder Vermieters erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Sonstiges
Der Angebotsempfänger bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über die Inhalte des Angebotes hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur bei schriftlicher Bestätigung Gültigkeit erlangen. Der Makler nimmt keine Zahlungen für Verkäufer oder Vermieter in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kauf- oder Mietinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers in Nürnberg. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls diese Vereinbarung eine Regelungslücke aufweisen sollte.